Zuzug in den Kreis Mettmann aus einer anderen Stadt
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II beziehen, entscheidet das für Sie noch zuständige Jobcenter über die Notwendigkeit des Umzuges und die gegebenenfalls entstehenden Umzugskosten. Bevor Sie jedoch den Mietvertrag unterschreiben, erfolgt eine Prüfung der Angemessenheit der Miete, Heiz-/ und Nebenkosten durch das Jobcenter Mettmann. Bitte reichen Sie daher eine sogenannte Vermieterbescheinigung ein. Des Weiteren können Sie ein Darlehen zur Übernahme der Mietkaution beantragen.
Die im Kreis Mettmann geltenden Regelungen für eine angemessene Unterkunft, finden Sie unter dem folgenden Link:
Angemessenheitsrichtwerte
Informationen für Vermieter
Diese Informationen finden Sie auch in unserem Flyer für Vermieter und Hausverwaltungen.
Grundsätzlich bedarf es keiner Zustimmung durch das jobcenter ME-aktiv. Damit Sie sicher seien können, dass alle Kosten übernommen werden, sollten Sie sich vorab eine Zusicherung einholen.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle oder nutzen Sie unser Kontaktformular.