Geld zum Leben

Das Geld zum Leben, auch Regelbedarf genannt, dient zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Dieses beinhaltet Pauschalen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom (ohne die auf Heizung und Warmwasserbereitung entfallenden Anteile) und für eine Teilnahme am kulturellen Leben. Eine Anpassung des Regelbedarfes erfolgt jährlich.

Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Leistungssätze:

für Alleinstehende: 502 Euro

Volljährige Partner:innen: 451 Euro

Erwachsener im Haushalt der Eltern (18-24 Jahre): 402 Euro

Kinder (14-17 Jahre): 420 Euro

Kinder (6-13 Jahre): 348 Euro

Kinder (bis 5 Jahre): 318 Euro

Bürgergeld ab 01.01.2023

Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.