Geld zum Leben

Das Geld zum Leben, auch Regelbedarf genannt, dient zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Dieses beinhaltet Pauschalen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom (ohne die auf Heizung und Warmwasserbereitung entfallenden Anteile) und für eine Teilnahme am kulturellen Leben. Eine Anpassung des Regelbedarfes erfolgt jährlich.

Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Leistungssätze:

für Alleinstehende: 563 Euro

Volljährige Partner:innen: 506 Euro

Erwachsener im Haushalt der Eltern (18-24 Jahre): 451 Euro

Kinder (14-17 Jahre): 471 Euro

Kinder (6-13 Jahre): 390 Euro

Kinder (bis 5 Jahre): 357 Euro