Geld zum Leben
Das Geld zum Leben, auch Regelbedarf genannt, dient zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Dieses beinhaltet Pauschalen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsstrom (ohne die auf Heizung und Warmwasserbereitung entfallenden Anteile) und für eine Teilnahme am kulturellen Leben. Eine Anpassung des Regelbedarfes erfolgt jährlich.
Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Leistungssätze:
für Alleinstehende: 502 Euro
Volljährige Partner:innen: 451 Euro
Erwachsener im Haushalt der Eltern (18-24 Jahre): 402 Euro
Kinder (14-17 Jahre): 420 Euro
Kinder (6-13 Jahre): 348 Euro
Kinder (bis 5 Jahre): 318 Euro