„MitArbeit“ – Teilhabe am Arbeitsmarkt

Mit den Teilhabechancengesetzen nach §16e + i SGBII wollen wir Langzeitarbeitslosen eine neue berufliche Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnen.

Interessierten Arbeitgebern bieten wir Lohnkostenzuschüsse von zwei bis zu fünf Jahren an. Die Länge der Förderdauer richtet sich nach der Dauer des bisherigen Leistungsbezugs, bzw. der Arbeitslosigkeit. Ein Arbeitsverhältnis in Voll- oder Teilzeit kann mit zwei unterschiedlichen Bezuschussungs-Modellen gefördert werden.

Zuschuss nach §16e SGB II bei einem Arbeitsverhältnis von zwei oder fünf Jahren.

Zusätzlich übernehmen wir in beiden Fällen anfallende Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Eine beschäftigungsbegleitende Betreuung unterstützt den Kunden bei seinen ersten Schritten in das neue Berufsleben.

Zuschuss nach §16e SGB II

  • im ersten Jahr 75 Prozent
  • im zweiten Jahr 50 Prozent

des Arbeitsentgelts bei einem Arbeitsverhältnis von zwei Jahren.

Zuschuss nach §16i SGB II

  • In den ersten beiden Jahren 100 Prozent
  • im dritten Jahr 90 Prozent
  • im vierten Jahr 80 Prozent
  • im fünften Jahr 70 Prozent

des Arbeitsentgelts bei einem Arbeitsverhältnis von fünf Jahren.


Weitere Infos auf folgenden Seiten

Infos des Bundesministeriums

Langzeitarbeitslose brauchen eine individuelle und nachhaltige Unterstützung bei der Integration in Beschäftigung...

Infos der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Langzeitarbeitslose im Rahmen des Teilhabechancengesetzes...


Infos zum Download


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