Kinderzuschlag

Grundsätzliches zur Antragstellung

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag soll helfen Kinderarmut zu vermeiden. Er ist Teil des Starke-Familien-Gesetz, das am 1. Juli 2019 in Kraft getreten ist.

Voraussetzung für den Kinderzuschlag ist, dass das Bruttoeinkommen der Familie mindestens 900 Euro bei Paaren oder 600 Euro bei Alleinerziehenden betragen muss. Der eigene Anspruch auf Kinderzuschlag lässt sich beispielsweise auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit über das interaktive Video-Tool "KiZ-Lotse" individuell ermitteln.

Für den Antrag wird folgendes benötigt: Nachweise zum Einkommen der letzten 6 Monate, eine Erklärung zum Vermögen und einen Nachweis über Wohnkosten.

Zum Eltern-Einkommen zählt gegebenenfalls auch Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld oder BAföG.

Der Antrag auf Kinderzuschlag wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. In der Regel erhalten Anspruchsberechtigte Kinderzuschlag für vorerst 6 Monate.