Infos zum Mietverhältnis
Zuzug in den Kreis Mettmann aus einer anderen Stadt
Wenn Sie bereits Grundsicherungsgeld beziehen, entscheidet das für Sie noch zuständige Jobcenter über die Notwendigkeit des Umzuges und die gegebenenfalls entstehenden Umzugskosten. Bevor Sie jedoch den Mietvertrag unterschreiben, erfolgt eine Prüfung der Angemessenheit der Miete, Heiz-/ und Nebenkosten durch das jobcenter ME-aktiv. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem jobcenter ME-aktiv auf. Des Weiteren können Sie ein Darlehen zur Übernahme der Mietkaution beantragen.
Grundsätzlich bedarf es keiner Zustimmung durch das jobcenter ME-aktiv. Damit Sie sicher seien können, dass alle Kosten übernommen werden, sollten Sie sich vorab eine Zusicherung einholen.
WICHTIG bei Jugendlichen und jungen Menschen unter 25 Jahre: Der Auszug aus der elterlichen Wohnung ist nur unter gewissen Voraussetzungen und mit bewilligten Antrag des Jobcenters möglich (§ 22 Abs. 4 SGB II). Bitte sprechen Sie daher vor einem geplanten Umzug mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
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Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle.