Infos zum Mietverhältnis
Zuzug in den Kreis Mettmann aus einer anderen Stadt
Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, entscheidet das für Sie noch zuständige Jobcenter über die Notwendigkeit des Umzuges und die gegebenenfalls entstehenden Umzugskosten. Bevor Sie jedoch den Mietvertrag unterschreiben, erfolgt eine Prüfung der Angemessenheit der Miete, Heiz-/ und Nebenkosten durch das jobcenter ME-aktiv. Bitte reichen Sie daher eine sogenannte Vermieterbescheinigung ein. Des Weiteren können Sie ein Darlehen zur Übernahme der Mietkaution beantragen.
Grundsätzlich bedarf es keiner Zustimmung durch das jobcenter ME-aktiv. Damit Sie sicher seien können, dass alle Kosten übernommen werden, sollten Sie sich vorab eine Zusicherung einholen.
Infos finden Sie auch in unserem Flyer für Vermieter und Hausverwaltungen.
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Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle.