Infos zum Mietverhältnis

Zuzug in den Kreis Mettmann aus einer anderen Stadt
Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, entscheidet das für Sie noch zuständige Jobcenter über die Notwendigkeit des Umzuges und die gegebenenfalls entstehenden Umzugskosten. Bevor Sie jedoch den Mietvertrag unterschreiben, erfolgt eine Prüfung der Angemessenheit der Miete, Heiz-/ und Nebenkosten durch das jobcenter ME-aktiv. Bitte reichen Sie daher eine sogenannte Vermieterbescheinigung ein. Des Weiteren können Sie ein Darlehen zur Übernahme der Mietkaution beantragen.

Informationen für Vermieter

Folgende Mehrbedarfe können gewährt werden:

  • Es besteht kein Rechtsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Jobcenter.
  • Vermieter sind beim Jobcenter nicht antragsberechtigt.
  • Das Jobcenter muss auch gegenüber dem Vermieter das Sozialgeheimnis wahren.
  • Der Bürgergeld Leistungsberechtigte ist zur Beschaffung und Belegung der in der Mietbescheinigung abgefragten Daten verpflichtet, nicht der Vermieter.
  • Der Bürgergeld - Leistungsberechtigte (Mieter) ist grundsätzlich selbst Empfänger von Zahlungsleistungen des Jobcenters.
  • Auf Antrag des Leistungsberechtigten (Mieter) zahlt das Jobcenter direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte.
  • In gesetzlich bestimmten Fällen kann auch ohne Einwilligung des Leistungsberechtigten (Mieter) direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden.
  • Kautionsleistung können auf Antrag vom Jobcenter übernommen werden.)

Grundsätzlich bedarf es keiner Zustimmung durch das jobcenter ME-aktiv. Damit Sie sicher seien können, dass alle Kosten übernommen werden, sollten Sie sich vorab eine Zusicherung einholen.

Infos finden Sie auch in unserem Flyer für Vermieter und Hausverwaltungen.


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Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle.

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