Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzungen

Sie können einen Anspruch auf Leistungen auf Bürgergeld haben, wenn Sie

  1. im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bzw. 67 Jahren alt sind,
  2. der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  3. erwerbsfähig sind, also mindestens drei Stunden täglich arbeiten können und
  4. Ihren Lebensunterhalt beziehungsweise den Unterhalt ihrer Familie nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können (z.B. durch Beginn einer Tätigkeit oder durch bereits vorhandenes Einkommen und Vermögen)

Alle Personen, die mit Ihnen zusammenleben erhalten Leistungen. Dazu zählen z.B. Ihre Kinder unter 25 Jahre oder Ihr Ehepartner/in bzw. Lebenspartner/in. Das Einkommen und Vermögen wird von allen Personen bei der Antragsstellung berücksichtigt.


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