Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e)
und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Das Jobcenter ME-Aktiv des Kreises Mettmann ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
www.jobcenter-me-aktiv.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter www.jobcenter-me-aktiv.de ist weitestgehend mit der BITV NRW vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Aktuell sind noch nicht alle angebotenen PDF-Dokument auf unserer Website barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmalig in 2022 erstellt und am 01.09.2025 aktualisiert.
Die Erklärung basiert auf einer Bewertung durch die Venne Media GmbH, durchgeführt im September 2025.
Feedback und Kontaktangaben
Feedback-Mechanismus
Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können hierzu unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten nutzen oder eine E-Mail schreiben an jobcenter-ME-aktiv@jobcenter-ge.de
Kontaktinformationen
Bei Fragen zur Barrierefreiheit können Sie sich auch direkt an die Ansprechpartner für Barrierefreie Informationstechnik und Dokumente wenden.
Christina Davidovic (Presse & Marketing)
E-Mail: jobcenter-me-aktiv.presse@jobcenter-ge.de
Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
oder über die Website: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.