Erklärung zur Barrierefreiheit und Barrieren melden

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain jobcenter-me-aktiv.de veröffentlichten Website des jobcenter ME-aktiv (Kreis Mettmann).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum Dezember 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Aktuelle Hinweise zur Barrierefreiheit
Wir arbeiten derzeit aktiv an der Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseite. Im Rahmen dieser Umbauarbeiten kann es vorübergehend zu Beeinträchtigungen bei der Nutzung bestimmter Inhalte oder Funktionen kommen. Wir bitten um Verständnis, falls einzelne Bereiche der Webseite derzeit nicht uneingeschränkt zugänglich sind.

Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – einen möglichst barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen. Die Arbeiten erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen und den Richtlinien der Barrierefreiheit (insbesondere der BITV 2.0).

Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson telefonisch oder per E-Mail an:

Christina Davidovic (Presse & Marketing)
E-Mail: jobcenter-me-aktiv.presse@jobcenter-ge.de


Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.