Leichte Sprache
Wir bieten im Moment zwei Bereiche unserer Internet-Seite in Leichter Sprache an:
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Erklärung zur Barrierefreiheit
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Ein Überblick über die wichtigsten Themen und Angebote
Bitte klicken Sie auf den passenden Button.
Dann werden Ihnen die Informationen in Leichter Sprache angezeigt.
Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Worum geht es in dieser Erklärung?
Diese Erklärung sagt:
Wie gut ist die Internet-Seite vom Jobcenter ME-Aktiv für Menschen mit Behinderungen zu benutzen?
Barrierefrei bedeutet zum Beispiel:
- Die Seite kann gut mit einer Tastatur oder einem Screenreader genutzt werden.
- Texte sind gut lesbar.
- Farben haben genug Kontrast.
Es gibt in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen Gesetze zur Barrierefreiheit.
Für diese Internet-Seite sind das:
- das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW)
- die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)
Diese Gesetze sagen:
Öffentliche Stellen müssen ihre Internet-Seiten barrierefrei machen.
2. Für welche Seite gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.jobcenter-me-aktiv.de
Das Jobcenter ME-Aktiv des Kreises Mettmann möchte diese Seite so barrierefrei wie möglich machen – nach den Regeln der BITV NRW und des BGG NRW.
3. Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Die Internet-Seite www.jobcenter-me-aktiv.de ist größtenteils barrierefrei.
Das bedeutet:
Viele Vorgaben aus der BITV NRW werden schon erfüllt.
Einige Dinge sind aber noch nicht barrierefrei.
4. Was ist noch nicht barrierefrei?
Im Moment gibt es ein wichtiges Problem:
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PDF-Dokumente
Viele PDF-Dateien auf der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Das kann zum Beispiel bedeuten:-
Die PDFs können nicht gut mit Screenreadern gelesen werden.
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Die Reihenfolge des Textes ist nicht klar.
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Das Jobcenter ME-Aktiv arbeitet daran, diese PDFs nach und nach barrierefrei zu machen.
5. Wer hat diese Erklärung gemacht?
- Die Erklärung wurde zum ersten Mal im Jahr 2022 erstellt.
- Die Erklärung wurde am 01.09.2025 aktualisiert.
- Die Grundlage ist eine Prüfung der Internet-Seite durch die Venne Media GmbH im September 2025.
6. Wie können Sie Probleme melden? (Feedback)
Haben Sie Probleme mit der Barrierefreiheit auf unserer Internet-Seite bemerkt?
Zum Beispiel:
- Ein Text ist schwer zu lesen.
- Eine Funktion kann mit der Tastatur oder einem Screenreader nicht benutzt werden.
- Ein PDF ist nicht barrierefrei.
Dann sagen Sie uns das bitte.
Sie können:
- unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten auf der Internet-Seite nutzen
- oder eine E-Mail schreiben an: jobcenter-ME-aktiv@jobcenter-ge.de
7. Wer ist zuständig für Barrierefreiheit?
Bei Fragen zur Barrierefreiheit können Sie sich auch direkt melden bei:
Christina Davidovic (Presse & Marketing)
E-Mail: jobcenter-me-aktiv.presse@jobcenter-ge.de
Sie können Frau Davidovic zum Beispiel fragen:
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Wie bekomme ich ein Dokument in barrierefreier Form?
8. Was können Sie tun, wenn Sie keine oder keine gute Antwort bekommen?
(Durchsetzungsverfahren in Nordrhein-Westfalen)
Wir versuchen, Ihre Anfrage schnell zu beantworten.
In der Regel ist das spätestens nach 6 Wochen.
Wenn Folgendes passiert:
- Sie bekommen keine Antwort
- oder Sie sind mit der Antwort nicht zufrieden
dann können Sie sich an die Ombudsstelle wenden.
Die Ombudsstelle gehört zur Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Ombudsstelle:
- hört sich Ihren Fall an
- prüft die Situation
- versucht, zusammen mit dem Jobcenter eine Lösung zu finden
- macht das im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d
So erreichen Sie die Ombudsstelle:
- E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
- Internet-Seite: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
9. Schlichtungsstelle nach Bundesrecht (BGG)
Wenn auch nach Ihrem Feedback keine gute Lösung gefunden wird,
haben Sie noch eine weitere Möglichkeit:
Sie können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG:
- hilft bei Streit über Barrierefreiheit
- zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes
- versucht eine Lösung ohne Gericht zu finden
- das Verfahren ist kostenlos
- Sie brauchen keine Rechtsanwältin oder keinen Rechtsanwalt
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle bekommen Sie hier:
- Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
- E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de