Einstiegsgeld

Starten Sie erfolgreich in eine neue Arbeit!

Das jobcenter ME-aktiv unterstützt Sie auf Ihrem Weg in eine neue berufliche Zukunft.

Mit dem Einstiegsgeld können wir Sie finanziell fördern, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.

Ziel ist es, Ihre Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu beenden oder deutlich zu verringern.

Wer kann Einstiegsgeld erhalten?

Voraussetzung ist, dass Sie Bürgergeld beziehen.

Gefördert werden kann die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden.

Wichtig: Der Antrag muss vor Arbeitsaufnahme gestellt werden.

Wie wird das Einstiegsgeld gezahlt?

  • Das Einstiegsgeld wird als monatlicher Zuschuss zu Ihrem Einkommen gezahlt.
  • Es wird nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet.
  • Die Höhe ist individuell und richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.
  • Die Zahlung beginnt mit dem Tag der Arbeitsaufnahme und kann – je nach Einzelfall – für bis zu 24 Monate erfolgen.


Persönliche Beratung und Antragstellung

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Unsere Integrationsfachkräfte im jobcenter ME-aktiv beraten Sie gern zu den individuellen Voraussetzungen, zur möglichen Förderhöhe und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Den Antrag können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder online über jobcenter.digital stellen.

Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in Arbeit!